oder auch Basisrente wurde 2005 als eine subventionierte Altersvorsorge eingeführt. Der Ökonom Bert Rürup hat hier einen Rentenversicherungsvertrag entwickelt, der den Leistungskriterien der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Der große Unterschied ist allerdings, dass die Rürup Rente kapitalgedeckt arbeitet. Sie ist eine reine Rentenversicherung - so sind Kapitalauszahlungen zu Rentenbeginn nicht möglich, sondern aus dem angesparten Kapital wird eine lebenslange Rente ausbezahlt.
Auch bei der Rürup Rente gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten unter denen gewählt werden kann. Zum einen die konventionelle Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung, die britischen Versicherungen (am bekanntesten ist Canada Life) und zusätzlich kam auch der Fondssparplan hinzu.
Um bei dieser Auswahl eine Übersicht zu erhalten, ist ein Vergleich der unterschiedlichen Verträge unumgänglich. Ein Vergleich wird im Internet angeboten und wird danach durch eine ausführliche Beratung durch einen unabhängigen Versicherungs- oder Finanzfachmann abgerundet.
Die Rürup Rente ist vor allem für Selbstständige eine gute Alternative. Seit 2005 ist die Rürup Rente die einzige Möglichkeit für Selbstständige eine steuerbegünstigte Altersvorsorge zu nutzen. Vor 2005 waren Kapitallebensversicherungen und klassische Rentenversicherungen noch als Sonderausgaben abzugsfähig, dies ist nun noch die Rürup Rente.
Ein großer Vorteil der Rürup Rente ist, dass diese vor Zugriffen geschützt ist, das gilt allerdings auch für Zugriffe durch den Sparer. Kapital, was in einen Rürup Renten Vertrag eingeflossen ist, kann nicht wieder entnommen werden und wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Form einer Rente ausgeschüttet. Der große Vorteil für den Anleger ist natürlich der Schutz vor Pfändungen, was gerade auch bei Konkurs besonders wichtig ist. Auch im Falle einer Arbeitslosigkeit bleibt die Rürup Rente bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Diese Punkte und der Steuervorteil sprechen eindeutig für das System der Rürup Rente, gerade in wirtschaftlich eher unsicheren Zeiten wie diesen.
Als Grundvoraussetzung für die Rürup Rente müssen folgende Punkte im Vertrag berücksichtigt sein. Die Rentenzahlung darf erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen, es darf nur eine monatliche und lebenslange Leibrente zur Auszahlung kommen und die Ansprüche sind weder beleihbar, noch vererbbar, veräußerbar oder kapitalisierbar. Sind diese Punkte gegeben, steht der staatlichen Förderung nichts im Wege.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Rentenleistungen aus Rürup Verträgen begrenzt bis 2040 steuerpflichtig sind. Erst für Rentenauszahlungen, die ab 2040 beginnen, wird die Rürup Rente dauerhaft voll zu versteuern sein. So bietet die Rürup Rente gerade für alle Selbstständigen eine sehr gute Alternative, denn durch die Rürup Rente ist die Altersrente sicher, egal welchen Überraschungen das Leben bereit hält.