Krankenversicherung
» Private Krankenversicherung
» Krankenzusatzversicherung
» Pflegeversicherung
» Reisekrankenversicherung
» Reiserücktrittsversicherung
» Zahnzusatzversicherung
» LKW Versicherung
 

Finanzen
» Baufinanzierung
» Kredite & Leasing Rechner
» Geldanlage / Fonds
» MPU Finanzierung

Vorsorge & Rente
Berufsunfähigkeitsversicherung
» Riester Rente
» Rürup Rente
» Rentenversicherung
» Lebensversicherung
» Englische Lebensversicherung
» Altenheime
» Anwaltssuche
» Trauerkarten

Versicherungen
Autoversicherung
Rechtsschutzversicherung
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung
Hundekrankenversicherung
Hundeversicherung
Unfallversicherung
Gebäudeversicherung
Grundbesitzerhaftpflicht
Pferdeversicherung

 

 

LKW Versicherung

Bei einer LKW Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung wie die Haftpflichtversicherung bei einem PKW gesetzlich vorgeschrieben. Diese greift, wenn bei einem durch Sie verschuldeten Unfall Personen- oder Sachschäden an Dritten entstehen und deckt die damit verbundenen Schadensansprüche in Höhe der vorher vereinbarten Deckungssumme. Bereits bei der Fahrzeugzulassung muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass ein Haftpflicht-Versicherungsschutz abgeschlossen wurde.

 
 

    Je nach Wunsch, kann bei der PKW- sowie LKW-Versicherung, zusätzlich zu der Haftpflichtversicherung, auch ein Vollkasko- oder Teilkaskoschutz, ein Schutzbrief, oder eine Insassenunfallversicherung bei der Versicherung abgeschlossen werden.

  • Kaskoversicherungen: Sichern die Schäden ab, die durch einen Unfall am Fahrzeug selber entstanden sind.
  • Teilkaskoversicherung: Greifen in einem Schadensfall, der u.a. durch die unerlaubte Fahrzeugnutzung Dritter, Tierkollisionen, Tierbissschäden oder witterungsbedingter Schäden entstanden sind.
  • Vollkaskoversicherung: Schließen im Vergleich zu Teilkaskoversicherung auch Leistungen bei selbst verursachenden Unfällen mit ein. Außerdem wird die böswillige Beschädigung des LKWs durch Dritte versichert. Schäden, die durch das Fahren unter Drogen-oder Alkoholeinfluss entstehen, sind jedoch nicht mit eingeschlossen.
  • Schutzbrief: Umfasst bei einem Unfall oder Panne auch die Versicherung der entstehenden Abschleppkosten.

    Versicherungen für LKWs sind aus mehreren Gründen besonders empfehlenswert. LKWs sind sehr häufig im Einsatz und aus diesem Grund sind die transportierten Güter einem hohen Schadensrisiko ausgesetzt. Des Weiteren sind LKWs Arbeitswerkzeuge, bei dem ein Ausfall eines Fahrzeuges mit hohen Kosten verbunden ist und die Geschäftsfähigkeit gefährdet werden kann, wenn Güter nicht transportiert werden können.
    Bei der Wahl der Versicherung und die Höhe der Versicherungsprämie müssen vorab einige Fragen geklärt werden. Dazu gehört unter anderem die Frage, für welchen Zweck der LKW benötigt wird. Es wird häufig zwischen Warenverkehr und gewerblichen Güterverkehr unterschieden.

  • Warenverkehr
    Die Nutzung erfolgt privat oder in einem Unternehmen, wobei ein unentgeltlicher Warentransfer stattfindet. Dazu gehört beispielsweise der Transport von Gütern innerhalb eines Unternehmens. Der Fahrer des LKWs muss bei dem Unternehmen selbst beschäftigt sein. Dazu gehören u.a. Handwerksbetriebe, wie bspw. Maler oder Klempner, die ihre eigenen Waren transportieren.
  • Gütertransfer
    Der Gütertransfer umfasst alle entgeltlichen Beförderungen von Gütern mit Fahrzeugen, dessen zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Dazu gehören u.a. Möbeltransportunternehmen, Umzugsunternehmen und Paketdienste.
    Wird ein für den Warenverkehr angemeldeter LKW vorsätzlich für entgeltliche Beförderungen benutzt, ist im Bereich der Kaskoversicherung ein kompletter Leistungsverlust möglich. Im Bereich der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer den versicherten nach § 5 der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung bis 5.000 Euro in Regress nehmen. Das bedeutet, dass der Versicherer bei einem Schadensfall eine Rückforderungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro stellen kann.