Eigentum verpflichtet. Wer ein bebautes oder unbebautes Grundstück sein Eigentum nennt, muss für Schäden, die Dritten darauf entstehen, haften. Und zwar in der vollen Höhe des eigenen Vermögens. Dies schreibt das Gesetz vor. Kommt jemand auf dem eigenen Grundstück zu Schaden, so sollte eine Grundbesitzerhaftpflicht bestehen,
die finanzielle Forderungen vom Eigentümer abwendet und begleicht. Schnell ist ein Sturz geschehen, der mit langfristigen Behandlungen oder Folgeschäden einhergeht. Vorsorge hilft hier gegen finanzielle Forderungen.
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Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Für die meisten Menschen spielt eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schon während der Bauplanung eine Rolle. In allen Bauphasen ist eine Grundbesitzerhaftpflicht von Nöten, um vor unangenehmen Überraschungen geschützt zu sein. Aber auch nach Fertigstellung des Gebäudes sollte man nicht auf diesen Schutz verzichten.
Versicherungsschutz besteht durch die Grundbesitzerhaftpflicht für den Bereich Verkehrssicherungspflicht, Auswahlpflicht und Überwachungspflicht. Sobald auf dem Grundstück oder im Haus jemand zu Schaden kommt und Schadenersatz fordert, sollte die Grundbesitzerhaftpflicht informiert werden. Wer in solchen Fällen keine Grundbesitzerhaftpflicht hat, haftet laut Gesetz selbst in vollem Umfang und in unbegrenzter Höhe für Personenschäden. Gerade Personenschäden können in Millionen-Forderungen enden - dies beginnt bei ärztlichen Behandlungen und endet bei lebenslang zu zahlenden Renten. Solche Schäden stellen oft den Grundbesitzer vor finanziell unlösbare Forderungen.
Wer eine Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen hat, ist hier auf der sicheren Seite, denn egal ob es um die Prüfung der Forderungen oder eventuelle gerichtliche Klärungen geht, dies alles übernimmt alles die Grundbesitzerhaftpflicht. Auch der finanzielle Ausgleich an den Geschädigten wird von der Grundbesitzerhaftpflicht durchgeführt.
Während bei Immobilien in denen nur der Besitzer und dessen Familie wohnhaft sind, oft eine Privathaftpflicht dieses Risiko unter bestimmten Bedingungen mit umfassen kann, sieht dies bei Vermietung schon schlecht aus. Sobald jemand mit im Haus wohnt, der nicht zu den Familienangehörigen zählt, ist eine Grundbesitzerhaftpflicht eine äußerst sinnvolle Versicherung.
Wer ein unbebautes Grundstück oder ein Miethaus sein Eigen nennen darf, sollte nie auf eine Grundbesitzerhaftpflicht verzichten.
Denn gerade hier haftet der Eigentümer bei Nichträumung und Streuung oder sonstige Ursachen, die zu Schäden auf dem Grundstück führen.
Bei der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung lohnt aufgrund der relativ gleichen Bedingungen aller Versicherer ein Online-Vergleich, um den günstigsten Anbieter herauszufinden. Unterschiede gibt es hier nur in sehr feinen Nuancen. Auch wenn die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht alles deckt, wo der Grundstücksbesitzer laut Gesetz haftbar gemacht werden kann, so sind doch die wichtigsten Gefahren abgedeckt.
Achten sollte man grundsätzlich auf die Höhe der Versicherungssumme, denn diese ist ausschlaggebend. Hier sind die unterschiedlichsten Angebote auf dem Markt, was die Höhe der Versicherungssumme angeht. Da allerdings gerade Personenschäden Forderungen in sehr großer Höhe nach sich ziehen können, sollte gerade hier nicht gegeizt werden und im Zweifel immer eine möglichst hohe Versicherungssumme gewählt werden.
Wer sich und seine Familie finanziellen Risiken nicht aussetzen möchte, sollte deshalb auf eine gute Grundbesitzerhaftpflicht unter keinen Umständen verzichten. Denn nur wer im Schadensfall gut versichert ist, schützt sich und seine Familie vor einem eventuellen finanziellen Ruin, der das ganze weitere Leben stark beeinträchtigen kann.