Für welche Personengruppen kommt eine private Krankenversicherung in Betracht?
Der Gesetzgeber hat eine ganz klare Regelung getroffen für welche Personengruppen der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Der Eintritt in die private Krankenversicherung steht Selbstständigen, Beamten und Freiberuflern jeder Zeit frei und ist an keine Einkommensgrenze gebunden. Angestellte können seit 2006 in die private Krankenversicherung wechseln, wenn das monatliche Bruttoeinkommen mindestens 3.937,50 Euro oder das jährliche Bruttoeinkommen 47.250 Euro beträgt. Wichtig hierbei ist, dass Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Jahreseinkommen dazu gerechnet werden können.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt in der Regel für Singles und doppelverdienende Paare, wenn keine Kinder in der Lebensplanung vorgesehen sind.
Wer einen Wechsel in die private Krankenversicherung plant, sollte alle Aspekte gut abwägen, denn dieser Schritt ist meistens eine Entscheidung für das ganze weitere Leben. Ein fataler Fehler bei der Entscheidung wäre alleine auf den monatlichen Versicherungsbeitrag zu achten, denn die Leistungsmerkmale und Konzepte der einzelnen Versicherungstarife und der verschiedenen Gesellschaften unterscheiden sich erheblich von einander. Eine Gesellschaft zu wählen, die über einen langen Zeitraum nur moderate Preissteigerungen aufwies und einen weit reichenden Deckungsumfang bietet, ist sicherlich die beste Wahl. Denn bei diesen Gesellschaften ist davon auszugehen, dass auch im Alter die monatlichen Prämien noch bezahlbar bleiben.
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Sollten Sie nicht zu dem Personenkreis gehören, dem ein Wechsel möglich ist, können Sie sich im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung günstig rundum absichern.
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