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Was tun, wenn ein Familienmitglied plötzlich stirbt?

Versicherungen können für jeden möglichen Fall abgeschlossen werden. Von der Reiserücktrittsversicherung, über die Berufsunfähigkeitsversicherung, bis hin zur Lebensversicherung, durch die die Familie auch im Todesfall abgesichert bleibt. Doch wenn es zu diesem schlimmen Ereignis kommt und ein Familienmitglied stirbt, entsteht große Trauer. Trotz der Trauer müssen einige Dinge erledigt werden. So geht es zum Beispiel darum alle Familienangehörige zu informieren. Dies können Sie tun, indem Sie stil- und geschmackvolle Trauerkarten selbst gestalten und drucken. Worauf Sie noch achten müssen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

 
 

    Was tun, wenn ein Familienmitglied plötzlich stirbt?
    Versicherungen können für jeden möglichen Fall abgeschlossen werden. Von der Reiserücktrittsversicherung, über die Berufsunfähigkeitsversicherung, bis hin zur Lebensversicherung, durch die die Familie auch im Todesfall abgesichert bleibt. Doch wenn es zu diesem schlimmen Ereignis kommt und ein Familienmitglied stirbt, entsteht große Trauer. Trotz der Trauer müssen einige Dinge erledigt werden. So geht es zum Beispiel darum alle Familienangehörige zu informieren. Dies können Sie tun, indem Sie stil- und geschmackvolle Trauerkarten selbst gestalten und drucken. Worauf Sie noch achten müssen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

    Direkt nach dem Eintreten des Todes muss zunächst ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Stirbt der Angehörige in Krankenhaus oder Pflegeheim, wird der Totenschein automatisch ausgestellt. Als nächstes sollten Sie sich auf die Suche machen nach einem geeigneten Bestatter.

    Welche Dokumente werden benötigt für die Bestattung?
    Für die Bestattung brauchen Sie einige Dokumente des Verstorbenen. Damit Sie die Sterbeurkunde erhalten, müssen Sie den Personalausweis, den Totenschein sowie die Personenstandsunterlagen wie zum Beispiel die Heiratsurkunde vorlegen. Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt in fünf- bis zehnfacher Ausführung erhalten. Die Sterbeurkunde ist sehr wichtig. Sie wird nämlich auch für viele weitere Formalitäten gebraucht.

    Das sollten Sie in den ersten 36 Stunden tun
    Sie sollten sich schlau machen, ob der Verstorbene eine Bestattungsverfügung, eine Sterbegeldversicherung oder einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen hat. Je nach Bundesland bleibt ihnen bis zu 36 Stunden bis Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen müssen. Daher können Sie sogar verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Anschließend kommt es zur Überführung durch den Bestatter. Der Bestatter kann sogar zusätzliche Aufgaben übernehmen. Das wären zum Beispiel manche Behördengänge.

    In den folgenden 72 Stunden nach dem Tod
    Auch Krankenkasse, Rentenversicherung und der Arbeitsgeber müssen über den Todesfall informiert werden. Jeglicher Zahlungsverkehr sowie Daueraufträge können storniert werden. Für die Trauerfeier sollten Sie einen Trauerredner beauftragen. Sie sind womöglich auf Grund Ihrer Trauer nicht in der Lage emotionale Ansprachen über den Verstorbenen zu halten. Eine Trauerfeier kann sowohl in der Friedhofskapelle als auch in den Räumen des Bestattungsunternehmens stattfinden.

    Was ist vor der Bestattung zu tun?
    Sie müssen vorher entscheiden, ob Sie nur mit Ihren Verwandten und den engsten Freunden Abschied vom Verstorbenen nehmen wollen oder noch andere Personen einladen. Möchten Sie eine große Trauerfeier veranstalten, sollten Sie eine Todesanzeige in der Zeitung veröffentlichen. Für den Fall, dass die geliebte Person eine Lebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte, können Sie sich den Betrag auszahlen lassen.

    Das ist nach der Bestattung zu erledigen
    Weitere Aufgaben nach der Bestattung wären: Beantragung des Erbscheines, Einreichung eines Testaments (falls es eins gibt), Information an Sozialamt und Finanzamt. Laufen noch Verträge wie zum Beispiel Telefon- und Fernsehanschluss, müssen diese noch gekündigt werden. Auch die Wohnung sollten Sie unverzüglich kündigen.